Die BSA-Zert ist die Zertifizierungsstelle der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG). Sie ist eine der renommiertesten Bildungseinrichtungen in den Zukunftsfeldern Prävention, Gesundheit, Ernährung, Fitness, Sport und Informatik und baut auf der über 40-jährigen Erfahrung ihres Schwesterunternehmens, der BSA-Akademie, auf.
2012 wurde die Zertifizierungsstelle BSA-Zert gegründet. Die BSA-Zert bietet derzeit zwei gesetzlich geforderte Personenzertifizierungen an: zum einen die Personenzertifizierung „Fachkraft UVSV“ nach der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) und zum anderen die „Fachkunde EMF“ zur Muskelstimulation nach der Strahlenschutzverordnung (NiSV) für EMS-Trainer. Beide Zertifizierungsprogramme sind durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
Die BSA-Akademie und die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) verstehen sich seit ihrer
Gründung als Dienstleister für die Branche. Dies gilt ebenso für die BSA-Zert, die bis 2024 zur BSA-Akademie gehörte und danach zur DHfPG.
Als der Gesetzgeber durch Verordnungen im Bereich UV-Schutz und später auch im Bereich EMS regulierend in den Markt eingegriffen hat,
haben wir uns der Herausforderung gestellt und uns für beide Bereiche akkreditieren lassen. Somit konnten wir Ihnen über viele Jahre die
Qualifizierung und Zertifizierung Ihres Fachpersonals deutschlandweit anbieten. Insbesondere im Laufe der letzten Jahre wurde für uns die
Aufrechterhaltung dieser Dienstleitungen durch normenbedingte Vorgaben von Seiten der staatlichen Aufsichtsbehörde immer schwieriger.
Aus diesem Grund sehen wir uns veranlasst unser Dienstleitungsangebot in den Bereichen der Fachkunde EMF zur Stimulation und dem
Fachpersonal UVSV ab 2026 anzupassen, worüber wir Sie hiermit informieren möchten:
Fachkunde EMF zur Stimulation
Zukünftig wird unser Schulungspartner, die BSA-Akademie, neben der Qualifizierung EMS-Trainer/in zur Erstzertifizierung der Fachkunde EMF
auch die Fortbildung für die Rezertifizierung, die nach 5 Jahren erforderlich ist, anbieten.
Ab 01.01.2026 wird unser Kooperationspartner, die APV-Zertifizierungs GmbH, dazu die Zertifizierungsprüfung abnehmen.
Fachkunde UVSV
Ab 01.01.2026 wird die BSA-Akademie/BSA-Zert die Qualifizierung zur Erstzertifizierung und die Fortbildung zur Rezertifizierung mit den
entsprechenden Prüfungen an die APV-Zertfizierungs GmbH übertragen.
Die BSA-Zert wird ab 2026 für beide Programme keine Zertifizierungen mehr anbieten.
Wir bedanken uns bei Ihnen für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit und empfehlen Ihnen zukünftig in
Zertifizierungsangelegenheiten die Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsspezialisten der APV-Zertifizierungs GmbH.
Die BSA-Akademie ist weiterhin für Sie da
und bietet mit den Lehrgängen EMS-Trainer/in sowie der Fortbildung EMS-Trainer/in die Qualifizierungen zur Vorbereitung auf die Fachkunde EMF an.
Seit 2024 gehört die BSA-Zert zur Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement GmbH (DHfPG).
Aus diesem Grunde werden die Zertifikate, die von der BSA-Zert als Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie ausgestellt wurden, zur DHfPG überführt.
Sollten wir sie diesbezüglich nicht erreicht haben, da sich z.B. ihre Kontaktdaten geändert haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Ab 28.05.25: Unter 5. (3) ergänzt: Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde:
a) die relevanten Bedingungen des Zertifizierungsprogramms zu erfüllen;
b) Ansprüche nur im Hinblick auf den Geltungsbereich, für den die Zertifizierung erteilt wurde, geltend zu machen;
c) die Zertifizierung nicht in einer Art und Weise zu verwenden, die die Zertifizierungsstelle in Verruf bringt, und um keinerlei Aussagen bezüglich der Zertifizierung zu treffen, die von der Zertifizierungsstelle als irreführend oder unbefugt betrachtet werden;
d) bei Aussetzung oder Entzug der Zertifizierung alle Hinweise auf die Zertifizierung, die einen Verweis auf die Zertifizierungsstelle oder die Zertifizierung enthalten, zu unterlassen und alle von der Zertifizierungsstelle ausgestellten Zertifikate zurückzugeben;
e) die Zertifikate nicht missbräuchlich zu verwenden.
Ab 28.04.25: Bei Punkt 17. Rechtsmittel (Einspruch und Beschwerde), das Wort Rechtsmittel und die Klammern entfernt.
Ab 01.10.24 neu hinzugekommen: 3. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Annahme der Anmeldung zur Zertifizierung durch die BSA-Zert. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats der Zertifizierung, soweit keine Vertragspartei den Vertrag vorher kündigt. Zertifikatsinhaber können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gegenüber der BSA-Zert kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Zuge der Kündigung ist das ausgestellte Zertifikat im Original an die BSA-Zert (Hermann-Neuberger-Straße 3, 66123 Saarbrücken) zu senden. Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn das Zertifikat im Original bei der BSA-Zert eingeht. Die BSA-Zert bestätigt die Kündigung schriftlich. Eine Kündigung des Vertrags durch die BSA-Zert kann erfolgen, wenn ein Zertifikatsinhaber gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Dies kann beispielsweise sein, wenn einer Vertragsanpassung widersprochen wird und das Festhalten am ursprünglichen Vertrag für die BSA-Zert nicht möglich oder unzumutbar ist. Im Falle des Entzugs eines Zertifikats durch die BSA-Zert erlischt der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch die BSA-Zert bedarf.
Ab 02.07.25 Anpassung des Zertifikates an die Bekanntmachung des Bundesanzeigers BAnz AT 07.03.2024 B5. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, beginnen ab dem Datum des Abschlusses der jeweils zurunde liegenden Schulung.
Ab 01.07.25 Anpassung der Durchführungsbestimmungen (Punkt 10. Zertifikate) an die NiSV vom 29.11.2018, zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 12.06.2023 | 149.
Ab 02.05.25: Müssen zur Erlangung der Fachkunde EMF zur Stimulation für
die Anmeldung zum Lehrgang bei der BSA-Akademie und für die
Zertifizierung bei der BSA-Zert jeweils getrennte Anmeldeformulare
ausgefüllt und entsprechend eingereicht werden.
Ab 02.07.24: Anpassung der Zertifizierungsgebühren für Rezertifizierung und Nachprüfungen auf jeweils 99,- € netto, statt 69,- € netto.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz / Az. S II 6 – 1642/002-2024.0001
Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen
Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)
Vom 27. Februar 2024, löst Az. S II 6 – 1642/002-2022.0002, vom 10. März 2022 ab.
Wesentliche Änderungen:
„NiSV“
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), Ausfertigungsdatum: 29.11.2018
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 12.06.2023 I Nr. 149
Wesentliche Änderungen:
„Bundesanzeiger“
Bundesanzeiger, Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung, Veröffentlicht am Donnerstag, 7. März, BAnz AT 07.03.2024 B5
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bekanntmachung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen
Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder
Vom 27. Februar 2024, löst BAnz AT 18.03.2022 B4 ab
Wesentliche Änderung:
Ab 02.07.24: Anpassung der Zertifizierungsgebühren für Nachprüfungen auf 99,- € netto, statt 99,- € brutto.
„Fachkunderichtlinie“
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz / Az. S II 6 – 1641/002-2021.0001
Ergänzende Anforderungen an nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stellen, die Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten gemäß § 4 UV-Schutz-Verordnung (UVSV) zertifizieren.
(Fachmodul Zertifizierung UVSV)
Vom 19.01.2022, löst DAkkS-Dokument 71 SD 6 049 I Revision 1.0 I 23. Juli 2015 I bzw. 71 SD 6 050 (Akkreditierungsschema)| Revision: 1.1 I 06. November 2015 ab.
Wesentliche Änderung:
Bei Fragen zur Gültigkeit von Zertifikaten der BSA-Zert kontaktieren Sie uns bitte über das Menü „Kontakt“ oder die dort aufgeführten Daten.

Wer als EMS-Anbieter auf einen neutral und unabhängig nachgewiesenen Qualitätsnachweis setzen möchte, kann dies mit der BSA-Zert erreichen. Sie führt das entsprechende Zertifizierungsverfahren für die EMS-Einrichtungen durch. Damit EMS-Studios diese Möglichkeit nutzen können, ist eine Zertifizierung nach DIN EN 17229 und DIN-Norm 33961 – Teil 5 (EMS) Voraussetzung. Das Zertifizierungsverfahren besteht aus einer Dokumentenprüfung sowie ggf. einem Remote-Audit oder dem Zusenden eines EMS-Trainingsvideos. Für reine EMS-Studios beträgt die Zertifizierungsgebühr immer 39,90 €*.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unter: +49 681 6855 330.
Weitere Informationen in der Kurzübersicht
* Die o.g. Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer

Weitere Informationen zur Rezertifizierung erhalten Sie hier.