Häufig gestellte Fragen zur Strahlenschutzverordnung (NiSV) und zum Fachkundenachweis EMF

Die BSA-Zert bietet die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung zur Fachkunde EMF zur Stimulation (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) in Kombination mit dem Lehrgang „EMS-Trainer/in“ (auch hybrid möglich) der BSA-Akademie an. Diese Qualifikation ist seit dem 01.01.2023 für alle Trainer in EMS-Studios gesetzlich vorgeschrieben (siehe NiSV). Einige Fragestellungen, die häufig an uns gerichtet werden, finden Sie exemplarisch auf dieser Seite.

Es handelt sich dabei um die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV). Diese Verordnung sieht vor, dass nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen, im Rahmen gewerblicher oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen, nur Personen einsetzen dürfen, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Laut NiSV heißt es hierzu: „Die Fachkunde soll dazu befähigen, nichtionisierende Strahlung sicher am Menschen anwenden zu können. Darunter wird insbesondere die fachgerechte Bedienung der verwendeten Anlagen (Geräte, Einrichtungen oder Quellen) sowie die Vermeidung der mit der Anwendung verbundenen Risiken verstanden.“

Die Kompetenzen der „Fachkunde EMF“ können durch die Teilnahme an einer geeigneten Schulung erworben und durch den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung mit einem Zertifikat belegt werden. Um diese Fachkunde auf dem aktuellen Stand zu halten, ist alle fünf Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung erforderlich. Um EMS-Trainerin oder -Trainer zu werden, bietet bspw. die BSA-Akademie eine solche Schulung mit dem Lehrgang „EMS-Trainer/in“ (auch hybrid möglich) an, der die gesetzlich geforderten Fachkundekompetenzen bereits erfüllt. Die Zertifizierungsprüfung zum Nachweis der erforderlichen „Fachkunde EMF“ zur Stimulation erfolgt im Anschluss an den BSA-Lehrgang durch die unabhängige Zertifizierungsstelle BSA-Zert.

Es wird gemäß NiSV eine Vorbildung wie die BSA-Qualifikation „Fitnesstrainer/in-B-Lizenz“ oder eine vergleichbare Qualifikation als Übungsleiter/in mit mind. 120 Lerneinheiten à 45 Minuten benötigt. Als Nachweis des erfolgreich absolvierten E-Learning ist das Absolvieren eines Online-Tests vor der Präsenzphase verpflichtend.

Nein, für die Anmeldung ist der Nachweis über eine entsprechend Vorqualifikation dringend erforderlich.

Eine Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fachkundemodul ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleitung mit mind. 120 Lerneinheiten oder eine vergleichbaren Qualifikation mit mind. 120 Lerneinheiten. In der Regel erfüllen die Systemschulungen diese Vorgaben nicht.

Wenn die Systemschulung diese Vorgaben erfüllt und dies aus der ausgestellten Urkunde ersichtlich ist, ist eine Anerkennung als Vorqualifikation möglich.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung, die zum Erwerb der Fachkunde führt, ist das Absolvieren aller nach den Rahmenlehrplänen vorgesehenen Lerneinheiten einer geeigneten Schulung. Die NiSV sieht eine Anerkennung vorhandener berufspraktischer Vorerfahrungen nicht vor.

Hierzu heißt es in der Strahlenschutzverordnung: „Nachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Erfüllung der Anforderungen stehen inländischen Nachweisen gleich, wenn aus ihnen hervorgeht, dass die betreffenden Anforderungen der die auf Grund ihrer Zielsetzung im Wesentlichen vergleichbaren Anforderungen des Ausstellungsstaates erfüllt sind. Unterlagen sind auf Verlangen im Original oder in Kopie vorzulegen. Eine Beglaubigung der Kopie sowie eine beglaubigte deutsche Übersetzung können verlangt werden.“

Die Kosten für die erforderliche Schulung und den Erwerb des Fachkundenachweises können je nach Schulungsinstitut variieren. Aktuelle Preise zum Lehrgang „EMS-Trainer/in“ (auch hybrid) der BSA-Akademie finden Sie unter www.bsa-akademie.de/ems. Die Gebühren für die Zertifizierungsprüfung zur „Fachkunde EMF“ durch die BSA-Zert betragen 99,00 EUR zzgl. USt. (brutto: 117,81 EUR).

Dass eine bisher absolvierte Ausbildung die neuen Anforderungen der NiSV zum Erwerb der Fachkunde EMF erfüllt, ist unwahrscheinlich. Daher haben sicherlich alle EMS-Betreiber Handlungsbedarf.

Die NiSV schreibt genau vor, welche Inhalte in welchem Umfang auf welche Weise für die Fachkunde EMF zu vermitteln sind. Zudem muss zu den praktischen Übungseinheiten eine fachärztliche Aufsicht anwesend sein und es muss eine Prüfung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle abgelegt werden. Für die Prüfung ist die Dauer, die Anzahl sowie die Art der Fragen und der Bewertungsspiegel genau vorgegeben. Vorab erworbene Qualifikationen erfüllen diese Vorgaben nicht. Aus diesem Grunde können vorab erworbene Lehrgänge nicht anerkannt werden.

In den „Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen“ heißt es hierzu: „Die erforderliche Fachkunde kann darüber hinaus durch eine fachärztliche Weiterbildung mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin oder durch eine Ausbildung nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie erworben werden.“ Jemand mit einer entsprechenden Qualifikation muss die Fackunde somit nicht noch zusätzlich erwerben.

Nein. Alle 5 Jahre muss zum Erhalt der Fachkunde eine Aktualisierung/Fortbildung absolviert werden.

Ja, das ist korrekt.

Die Forderungen der NiSV sind verpflichtend und müssen von jedem EMS-Studio erfüllt werden.

Anforderungen an den Betreiber – Inkrafttreten 31.12.2020
Anforderungen an das Trainingspersonal – Inkrafttreten 31.12.2022

Der Vollzug der NiSV obliegt den Bundesländern. Eine Übersicht der zuständigen Behörden finden Sie hier.

EMS-Trainer/in:

Die Präsenzphase findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen vor Ort an einem Lehrgangszentrum der BSA-Akademie statt.

EMS-Trainer/in (hybrid):

Der erste Präsenzphasentag wird ortsunabhängig in Form eines Livestreams absolviert und der zweite Tag findet vor Ort an einem Lehrgangszentrum der BSA-Akademie statt. Die Teilnahme an der Vor-Ort-Präsenz ist frühestens 14 Tage nach absolvieren der digitalen Präsenzphase möglich.

Wenn Sie als qualifizierte EMS-Trainerin bzw. EMS-Trainer diese Fachkunde nach mindestens 5 Jahren – wie vorgeschrieben – aktualisieren möchten, können Sie zukünftig eine eintägige Fortbildung nutzen.

Die Zertifizierungsprüfung zum Nachweis der erforderlichen „Fachkunde EMF“ zur Stimulation gemäß NiSV erfolgt direkt im Anschluss an den BSA-Lehrgang durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle BSA-Zert (www.bsa-zert.de/ems). 

Für den Fachkundenachweis sind zwei Systemebenen vorgesehen: Zum einen die Ebene der Akkreditierung zwischen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und einer Personenzertifizierungsstelle, zum anderen die Ebene der Zertifizierung zwischen Personenzertifizierungsstelle und Lehrgangsteilnehmenden eines Schulungsträgers. Die Aufgabe des Schulungsträgers ist es, die laut der NiSV vorgegebenen Lehrinhalte zu vermitteln.

Die Aufgabe einer Personenzertifizierungsstelle ist es, Personen auf Antrag und gegen eine Gebühr den Erwerb der in der NiSV für bestimmte Anwendungen geforderten Fachkunde zu zertifizieren und die Konformitätsaussage über die Laufzeit der Zertifizierung angemessen zu überwachen. Zudem ist es die Aufgabe der Zertifizierungsstelle den Schulungsträger in Bezug auf die Vorgaben der NiSV zu überwachen. Das bedeutet, dass die Zertifizierungsstelle die laut NiSV vorgeschriebene Prüfung abnehmen muss und nicht der Schulungsanbieter. Somit ist die Zertifizierung untrennbar mit dem Lehrgang verbunden, wenn man den Fachkundenachweis erwerben möchte.

Beratungshotline „Fachkunde EMF“: +49 681 6855 210