Rezertifizierung zur Fachkraft „UVSV“

Erstzertifizierung und Fortbildung gemäß UVSV als Zulassungsvoraussetzung

Zur Rezertifizierung ist zugelassen, wer an einer mindestens 5-stündigen Fortbildung gemäß § 5 Absatz 2 der UVSV teilgenommen hat und bereits erfolgreich eine Erstzertifizierung absolviert hat. Die Rezertifizierung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf des gültigen Zertifikates zu absolvieren. Die Gültigkeit des Zertifikates darf nicht abgelaufen sein. Die Fortbildung kann auch von Personen absolviert werden, die ihre Erstzertifizierung nicht bei der BSA-Zert absolviert haben.

Lehrgang „Fortbildung UVSV“

Um die weiteren Voraussetzungen der Rezertifizierung zu erfüllen, bietet sich der nebenberufliche Lehrgang „Fortbildung UVSV“ der BSA-Akademie an. Der Lehrgang der BSA-Akademie behandelt die gesetzlich geforderten Lehrgangsinhalte zur „Fachkraft UVSV“ in verkürzter Form und bereitet inhaltlich optimal auf die Rezertifizierungsprüfung bei der BSA-Zert vor. Die Fortbildung ist von der BSA-Zert anerkannt. Die Rezertifizierungsprüfung, die aus einer mündlichen Prüfung besteht, wird direkt im Anschluss an die „Fortbildung UVSV“ von der BSA-Zert angeboten, sodass erforderlicher Lehrgang und Rezertifizierungsprüfung am gleichen Tag absolviert werden können. Für die Anmeldung zur Rezertifizierung ist eine Kopie des Erstzertifikates mit einzureichen. Die Gültigkeit des Zertifikats darf nicht abgelaufen sein.
Weitere Informationen zum Fortbildungslehrgang der BSA-Akademie mit Vorbereitung auf die Rezertifizierung finden Sie unter www.bsa-akademie.de/uv-schutz.

Hinweis: Bitte reichen Sie eine Kopie Ihres Erstzertifikates bei der Anmeldung zur Rezertifizierung mit ein. Die Gültigkeit des Zertifikats darf nicht abgelaufen sein.

Durchführung der Rezertifizierung

Kompetenzbestätigung durch Zertifizierungsprüfung
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur „Fortbildung UVSV“ sieht das Rezertifizierungsverfahren eine Abschlussprüfung in Form einer mündlichen Prüfung vor. Die Prüfung erfolgt durch unabhängiges Prüfpersonal, welches nicht an der vorangegangenen Schulung der jeweiligen Person durch die BSA-Akademie beteiligt war.

Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfungsteilnehmer die Kompetenz, gemäß den Vorgaben der UV-Schutz-Verordnung (UVSV), besitzt. Bei erfolgreicher Rezertifizierungsprüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, welches ihm die gesetzlich vorgeschriebene Anerkennung als Fachpersonal nach UVSV für weitere fünf Jahre bestätigt. Das Zertifikat beinhaltet auch das laut UVSV vorgeschriebene Logo der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS.

Gebühr Rezertifizierung

Zertifizierungsgebühr
Die Gebühr für die Rezertifizierung zur „Fachkraft UVSV“ durch die BSA-Zert beträgt 125,21 EUR zzgl. USt. (brutto: 149,00 EUR). Eine vollständige Gebührenliste finden Sie im Downloadbereich unter „Gebührenliste“.

Für die Lehrgangsgebühren der BSA-Akademie zum Lehrgang „Fortbildung UVSV“ besuchen Sie bitte die Webseite der BSA-Akademie unter UV-Schutz.

Zertifizierungsgebühren