Gemäß § 3 UV-Schutz-Verordnung (UVSV) vom 20. Juli 2011 (BGB l.I 2011, Nr. 37, S. 1412) müssen seit dem 1. November 2012 alle Unternehmen, die UV-Bestrahlungsgeräte betreiben, qualifiziertes und zertifiziertes Fachpersonal zur Verfügung stellen.
Als Fachpersonal ist gemäß UVSV qualifiziert, wer an einer Schulung nach § 5 Absatz 1 der UVSV teilgenommen hat, geprüft und zertifiziert wurde sowie mindestens alle fünf Jahre an einer Fortbildung nach § 5 Absatz 2 der UVSV teilnimmt. Die BSA-Zert überprüft die erworbenen fachlichen Kenntnisse und stellt zu dessen Bestätigung das notwendige Zertifikat aus.
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