Personenzertifizierung nach UV-Schutz-Verordnung
Die gesetzlich vorgeschriebene Personenzertifizierung nach UVSV wird von der BSA-Zert mit ihrem durch die DAkkS akkreditierten Zertifizierungsprogramm „Fachkraft UVSV“ angeboten.
Die Zertifizierung von Personen als „Fachkraft UVSV“ ist eine Maßnahme, mit der die Zertifizierungsstelle BSA-Zert bestätigt, dass die zertifizierte Person die Kompetenz besitzt, die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte des Zertifizierungsprogramms zur „Fachkraft UVSV“ anzuwenden. Als Fachpersonal gemäß UVSV ist qualifiziert, wer an einer Schulung bei einem zugelassenen Bildungsträger teilgenommen hat und zusätzlich von einer anerkannten Zertifizierungsstelle wie der BSA-Zert geprüft und zertifiziert wurde. Für eine Rezertifizierung müssen Fachkräfte mindestens alle fünf Jahre an einer Fortbildung teilnehmen.
Der Bildungspartner der BSA-Zert, die BSA-Akademie, bietet die laut UVSV geforderte Schulung zur Erstzertifizierung und Rezertifizierung anhand nebenberuflicher Lehrgänge an. Informationen zu den Lehrgängen der BSA-Akademie finden Sie unter: www.bsa-akademie.de/uv-schutz
Die eigentliche Zertifizierungsprüfung findet durch die BSA-Zert direkt im Anschluss an die BSA-Lehrgänge, d. h. am letzten Tag der Präsenzphase, statt.
BSA-Zert
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